Nutzungsbedingungen
Gemeinde- und Schulbibliothek
Konzept vom 09. Dezember 2025 – Auszug
4. Nutzungsbedingungen
1. Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Verfügung. Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Bibliotheksausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Der Bibliotheksausweis ist in allen drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur gültig. Namens- oder Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind umgehend mitzuteilen.
2. Die Bibliothek stellt eine online Kontoverwaltung mit Informationen zu ausgeliehenen Medien und bestehenden Ausleihfristen zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden, diese Informationen zu nutzen.
3. Es können bis zu 3 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bibliothekarin abschliessend.
4. Die maximale Ausleihfrist beträgt für alle Medien drei Wochen. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei vorliegenden Reservationen oder Neuerscheinungen.
5. Ausgeliehene Medien können bei der Bibliothekarin oder im Online-Katalog reserviert werden, die Anzahl der Reservationen ist beschränkt. Kundinnen und Kunden der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur steht die Ausleihe von elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek Ostschweiz zur Verfügung (Onleihe). Dafür gilt die Benutzungsordnung von dibiost.ch.
6. Medien, die nicht im eigenen Bestand vorhanden sind, können nach Möglichkeit bei den anderen Bibliotheken der Gemeinde oder per Fernleihe gegen Portokosten besorgt werden.
7. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach erfolgloser Mahnung werden zudem die Kosten für die Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt. Erinnerungen an ablaufende Ausleihfristen werden von der Bibliothek als Dienstleistung angeboten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt von Erinnerungsmails.
8. Ausserhalb der Öffnungszeiten stehen Medienrückgabeboxen zur Verfügung. Die Benutzung der Box erfolgt in der Verantwortung des Nutzers / der Nutzerin.
9. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei der Ausleihe wird von einem guten Zustand und bei mehrteiligen Medien von der Vollständigkeit ausgegangen. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien oder des Bibliotheksausweises werden die Kosten in Rechnung gestellt.
10. Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Medien ausgeschlossen.
11. Bei Verstoss gegen das Reglement der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur, Störung des Bibliotheksbetriebs, nicht beglichene Rechnungen sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Nutzungsrecht von der Bibliotheksleitung eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.
12. Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung kann bei der Schulpflege Maur, Postfach, 8124 Maur, innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einsprache eingereicht werden. Die Schulpflege entscheidet abschliessend.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Allgemeine Bestimmungen
Die folgenden Kapitel bilden die Allgemeinen Bestimmungen der Gemeinde- und Schulbibliotheken:
4. Nutzungsbedingungen
5. Gebühren
7. Schlussbestimmungen (sinngemäss)
Maur, 9. Dezember 2025
Schulpflege Maur
Rob Labruyère Monika Schwyter
Schulpräsident Leiterin Schulverwaltung
Gebühren
Gemeinde- und Schulbibliothek
Konzept vom 09. Dezember 2025 – Auszug
5. Gebühren
Ausleihen sind für eingeschriebene Personen unentgeltlich.
Weitere Leistungen durch die Mitarbeitenden der Bibliotheken werden in Rechnung gestellt.
Mit dem Mediopass können während einer Ausleihdauer maximal 3 Medien bezogen und eine Reservation getätigt werden.
Bibliotheksausweis / Mediopass: Gratis
Bibliotheksausweis / Mediopass: Ersatz CHF 5.00
Fernleihe: Portokosten
Medienersatz:
Alle Medien in den ersten 5 Jahren: Neupreis plus CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ältere Medien: die Hälfte des Neupreises plus CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ersatzteile von Spielen: mindestens CHF 5.00
Beschädigungen:
Bei fehlenden Textheften / Beilagen wird das Medium komplett ersetzt. Der Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 in Rechnung gestellt.
Reparatur von beschädigten Medien durch die Bibliothek:
Stundenaufwand à CHF 50.00, mindestens CHF 5.00 pro Fall.
Mahnungen:
Erinnerung vor Ablauf der Ausleihfrist: Gratis
1. Mahnung CHF 5.00
2. Mahnung CHF 10.00
Mit der 2. Mahnung wird der Medienersatz
in Rechnung gestellt
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich, auch wenn ich nicht in der Gemeinde Maur wohne in der Bibliothek Medien ausleihen?
Ja, auch nicht Einwohner der Gemeinde Maur können sich bei den Bibliothekarinnen als Benutzer anmelden.
Ich habe einen Benutzerausweis von der Bibliothek Ebmatingen, kann ich damit auch Medien in den Bibliotheken Maur und Aesch-Forch ausleihen?
Ja, der Benutzerausweis gilt für alle drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur.
Was soll ich machen, wenn ein Medium defekt oder verloren gegangen ist?
Defekte Medien bitte auf keinen Fall versuchen selber zu reparieren, sondern bei ihrer Rückgabe die Bibliothekarin informieren. Verlorene Medien und stark beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Spiele und CD-ROM vor dem ersten Spielen immer auf Vollständigkeit kontrollieren. Falls etwas fehlt oder defekt ist, teilen Sie dies bitte den Bibliothekarinnen mit.
Kann ich z. B. in der Bibliothek Aesch-Forch ein Buch aus der Bibliothek Ebmatingen bestellen?
Ja, und wir bieten Ihnen diesen Service sogar gratis an. Sie können in jeder der drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur Medien aus den anderen Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur bestellen. Wir besorgen die Medien für sie und sie können die Medien wieder in ihrer Bibliothek abgeben.
Ist die Bibliothek mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl erreichbar?
Ja, alle Bibliotheken sind für Kinderwagen oder Rollstühle zugänglich.
Sind die Bibliotheken während der Schulferien geschlossen?
Während der Schulferien haben die Bibliotheken eingeschränkte Öffnungszeiten. Genaue Informationen erhalten sie jeweils unter Aktuelles.
Wie kann ich mich von der Bibliothek abmelden?
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail in einer unserer Bibliotheken abmelden.
