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Nutzungsbedingungen

Gemeinde- und Schulbibliothek
Konzept vom 6. November 2018 – Auszug
4. Nutzungsbedingungen

1. Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Verfügung. Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Bibliotheksausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Der Bibliotheksausweis ist in allen drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur gültig. Namens- oder Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind umgehend mitzuteilen. Für die Bibliotheksbenutzung wird eine Jahresgebühr erhoben. Die Jahresgebühr wird je Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Minderjährige brauchen eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Erwachsene können keine Medien auf einen Kinderbibliotheksausweis ausleihen.

2. Es können bis zu 4 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bibliothekarin abschliessend.

3. Die maximale Ausleihfrist beträgt für alle Mediendrei Wochen. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei vorliegenden Reservationen oder Neuerscheinungen.

4. Ausgeliehene Medien können bei der Bibliothekarin oder im Online-Katalog reserviert werden, die Anzahl der Reservationen ist beschränkt. Kundinnen und Kunden der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur steht die Ausleihe von elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek Ostschweiz zur Verfügung (Onleihe). Dafür gilt die Benutzungsordnung von dibiost.ch.

5. Medien, die nicht im eigenen Bestand vorhanden sind, können nach Möglichkeit bei den anderen Bibliotheken der Gemeinde oder per Fernleihe gegen Portokosten besorgt werden.

6. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung sowie die Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

7. Ausserhalb der Öffnungszeiten stehen Medienrückgabeboxen zur Verfügung. Die Benutzung der Box erfolgt in der Verantwortung des Nutzers / der Nutzerin.

8. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei der Ausleihe wird von einem guten Zustand und bei mehrteiligen Medien von der Vollständigkeit ausgegangen. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien oder des Bibliotheksausweises werden die Kosten in Rechnung gestellt.

9. Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Medien ausgeschlossen.

10. Bei Verstoss gegen das Reglement der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Nutzungsrecht von der Bibliotheksleitung eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.

11. Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung kann bei der Schulpflege Maur, Postfach, 8124 Maur, innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einsprache eingereicht werden. Diese entscheidet abschliessend.

8. Schlussbestimmungen
8.3. Inkraftsetzung
Auf Antrag der Geschäftsleitung wurde das vorliegende Konzept von der Schulpflege am 6. November 2018 genehmigt und tritt per 1. Dezember 2018 in Kraft. Diese Bestimmungen lösen alle diesbezüglichen bisherigen Bestimmungen / Gebühren- und Benutzungsordnungen ab.

Maur, 6. November 2018

SCHULPFLEGE MAUR
Stephan Oehen Monika Schwyter
Schulpräsident Leiterin Schulverwaltung

Gebühren

Bibliotheksausweis

Fr. 2.-

Ausweisersatz:

Fr 2.-

Jahresbeitrag pro Haushalt:

Fr. 35.00 pro Kalenderjahr

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:

Gratis

Angestellte der Schule Maur:

Gratis

Ausleihe DVD:

pro Woche Fr. 2.-

Einmalausleihe:

Fr. 5.00, maximal 3 Medien

Fernleihe:

Portokosten

 

Medienersatz:

Alle Medien in den ersten 5 Jahren: Neupreis plus Fr. 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ältere Medien: die Hälfte des Neupreises plus Fr. 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ersatzteile von Spielen: mindestens Fr. 5.-

Beschädigungen:

Bei fehlenden Textheften / Beilagen wird das Medium komplett ersetzt
Beschädigte Medien: mindestens Fr. 5.00

Mahnungen:

1. Mahnung: Fr. 5.00
2. Mahnung: Fr. 7.00
3. Mahnung: Fr. 10.00
Nach erfolgloser 3. Mahnung: Rechnung für Medienersatz plus Mahn- und Bearbeitungsgebühren

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich, auch wenn ich nicht in der Gemeinde Maur wohne in der Bibliothek Medien ausleihen?

Ja, auch nicht Einwohner der Gemeinde Maur können sich bei den Bibliothekarinnen als Benutzer anmelden (Jahresgebühr 35.- Fr.).

Ich habe einen Benutzerausweis von der Bibliothek Ebmatingen, kann ich damit auch Medien in den Bibliotheken Maur und Aesch-Forch ausleihen?

Ja, der Benutzerausweis gilt für alle drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur.

Was soll ich machen, wenn ein Medium defekt oder verloren gegangen ist?

Defekte Medien bitte auf keinen Fall versuchen selber zu reparieren, sondern bei ihrer Rückgabe die Bibliothekarin informieren. Verlorene Medien und stark beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Spiele und CD-ROM vor dem ersten Spielen immer auf Vollständigkeit kontrollieren. Falls etwas fehlt oder defekt ist, teilen Sie dies bitte den Bibliothekarinnen mit.

Was kostet die Ausleihe von DVDs und wie lange kann ich diese ausleihen?

Die Ausleihefrist von DVDs ist eine Woche und kostet pro DVD 2.00 Franken. Verlängerungen sind ebenfalls kostenpflichtig.

Kann ich z. B. in der Bibliothek Aesch-Forch ein Buch aus der Bibliothek Ebmatingen bestellen?

Ja, und wir bieten Ihnen diesen Service sogar gratis an. Sie können in jeder der drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur Medien aus den anderen Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur bestellen. Wir besorgen die Medien für sie und sie können die Medien wieder in ihrer Bibliothek abgeben.

Ist die Bibliothek mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl erreichbar?

Ja, alle Bibliotheken sind für Kinderwagen oder Rollstühle zugänglich.

Sind die Bibliotheken während der Schulferien geschlossen?

Während der Schulferien haben die Bibliotheken eingeschränkte Öffnungszeiten. Genaue Informationen erhalten sie jeweils unter Aktuelles.

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